Anforderungen
Curacao Vacation Villa vermittelt bei der Vermietung/Vermietung von Ferienhäusern zwischen Mieter und Vermieter. Der Eigentümer der vermieteten Immobilie schließt mit dem Mieter einen Mietvertrag ab, für den die mit der Wohnung verbundenen Mietbedingungen gelten.
- Allgemeine Buchungsbedingungen Curacao Vacation Villa
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots von Curacao Vacation Villa durch Mieter und Vermieter zustande. Der Vermieter (Eigentümer/Verwalter) kann eine Buchung aus eigenen Gründen ablehnen. Es muss also immer eine Auszeichnung geben. Wenn ein Hausbesitzer zusätzliche Mietbedingungen hat, werden diese dem Mieter nach der Buchung per E-Mail zugesandt. Nach Vertragsabschluss erhält der Mieter eine elektronische Bestätigung in Form einer Mietrechnung.
- Zahlung
Bei Vertragsabschluss ist innerhalb von 10 Tagen nach Buchung eine Anzahlung in Höhe von 50 % der gesamten vereinbarten Reisesumme zu leisten. Wenn diese Zahlung bei uns eingegangen ist, ist die Reservierung zu 100 % fixiert. Der Rest der Miete muss spätestens 2 Monate vor dem Ankunftstag im Besitz der Curacao Vacation Villa sein. Bei Zahlungsverzug kommt der Mieter in Verzug. Er wird hierüber per E-Mail von Curacao Vacation Villa informiert und hat dann noch die Möglichkeit, den noch fälligen Betrag innerhalb von 7 Werktagen zu bezahlen. Wenn die Zahlung immer noch nicht erfolgt, gilt der Vertrag am Tag des Verzugs als aufgehoben. Curacao Vacation Villa ist berechtigt, die hierfür fälligen Stornokosten in Höhe von € 75,00 in Rechnung zu stellen.
Wird der Mietvertrag innerhalb von 2 Monaten vor dem Abreisetag abgeschlossen, muss die gesamte Miete innerhalb von 1 bis 7 Tagen bezahlt werden.
- Miete
Der angegebene Mietpreis gilt pro Unterkunft, sofern nicht anders angegeben. Der angegebene Mietpreis basiert auf den Preisen, Wechselkursen, Abgaben und Steuern, wie sie Curacao Vacation Villa zum Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses bekannt waren.
- Mietvertrag
Die Curacao Vacation Villa stellt dem Mieter den erforderlichen Mietvertrag per E-Mail zur Verfügung.
- Änderungen der Personenzahl durch den Mieter
Nach Abschluss des Vertrages kann der Mieter Änderungen des Vertrages verlangen. Voraussetzung ist, dass der Mieter die geänderte Miete nach Abzug der bereits gezahlten Beträge zahlt.
- Kündigung durch den Mieter
Wird ein Vertrag storniert, schuldet der Mieter zusätzlich zu den geschuldeten Reservierungskosten (€ 25,00) folgende Stornokosten:
- bei Stornierung bis 60 Tage vor Anreise: 40 % des Mietpreises
- bei Stornierung 60 bis 30 Tage vor dem Anreisetag: 60 % des Mietpreises.
- bei Stornierung ab dem 30. Tag bis zum Anreisetag: 100 % des Mietpreises
(Wir empfehlen den Abschluss einer All-Risk Reise- und Stornoversicherung 100% Deckung)
- Kaution
Der Mieter leistet eine Kaution, die auf der Rechnung ausgewiesen wird. Die Kaution wird im Voraus per Bank bezahlt. Am Ende der Mietzeit wird die Kaution innerhalb von 14 Tagen zurückerstattet, abzüglich des Verbrauchs von Strom und/oder Wasser und allfälliger Schäden an den Wohnungen/oder Inventar.
- Maximale Einwohnerzahl
In einem Ferienhaus dürfen nicht mehr Personen wohnen als bei der Buchung angegeben. Wird diese Anzahl überschritten, kann der Eigentümer/Verwalter des Mietobjekts dieser/diesen zusätzlichen Person(en) den Zugang zum Ferienhaus verweigern. Sollten sich zu einem späteren Zeitpunkt ohne Wissen des Eigentümers/Verwalters noch weitere Personen im Haus aufhalten, entsteht sofort ein Anspruch in Höhe von 25 % des Mietpreises pro zusätzlicher Person, der ggf. sofort fällig und fällig wird zahlbar ist.
- Pflichten des Vermieters
Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter das Mietobjekt zum vereinbarten Termin in ordnungsgemäßem Zustand zur Verfügung zu stellen.
- Mieterverpflichtungen
Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt sachgemäß zu benutzen und das Mietobjekt in gutem Zustand, sauber und ordentlich zu hinterlassen.
- Verletzung
Der Mieter haftet für Schäden an der Mietsache, einschließlich der Beschädigung oder des Verlustes (eines Teils) des Inventars, die während der Mietzeit verursacht werden, es sei denn, der Mieter kann nachweisen, dass der Schaden nicht ihm, seinen Familienangehörigen oder Gästen zuzurechnen ist .
12. Kostendeckung
Die Kosten der normalen Wartung und Mängelbeseitigung gehen zu Lasten des Vermieters. Treten Mängel auf, hat der Mieter unverzüglich die Hausverwaltung und/oder den Vermieter Curacao Vacation Villa zu benachrichtigen.
- Stornierungen von Curacao Vacation Villa
Curacao Vacation Villa hat das Recht, den Vertrag aufgrund schwerwiegender Umstände zu kündigen.
- Unter wichtigen Umständen sind Umstände zu verstehen, die so beschaffen sind, dass eine weitere Bindung von Curacao Vacation Villa an die Vereinbarung vernünftigerweise nicht verlangt werden kann.
- Ist die Ursache der Stornierung dem Mieter zuzurechnen, gehen die daraus resultierenden Schäden zu Lasten des Mieters.
- Wenn die Ursache der Stornierung Curacao Vacation Villa zuzurechnen ist, geht der daraus resultierende Schaden zu Lasten von Curacao Vacation Villa oder, falls dies der Fall ist, wird auf der Grundlage von Artikel 14 bestimmt
- Wenn die Ursache der Stornierung weder dem Mieter noch der Curacao Vacation Villa zuzurechnen ist, tragen beide Parteien ihren eigenen Schaden.
- Wechseln Sie zur Curacao Vacation Villa
Curacao Vacation Villa hat das Recht, die vereinbarten Leistungen aufgrund schwerwiegender Umstände zu ändern. Er teilt dies dem Mieter innerhalb von 96 Stunden (4 Arbeitstagen) mit, nachdem Curacao Vacation Villa über die Änderung informiert wurde.
1. Im Falle einer Änderung wird Curacao Vacation Villa dem Mieter nach Möglichkeit ein alternatives Angebot unterbreiten. Dies erledigt er innerhalb von 96 Stunden (4 Werktage).
2. Das Alternativangebot muss mindestens gleichwertig sein. Die Gleichwertigkeit der Ersatzunterkunft ist nach objektiven Maßstäben zu beurteilen und anhand folgender Umstände zu ermitteln, die aus dem Ersatzangebot hervorgehen müssen:
– Lage der Unterkunft am Bestimmungsort;
– Art und Klasse der Unterkunft;
– die von der Unterkunft angebotenen Einrichtungen.
2A: Der Mieter, der von seinem Recht Gebrauch macht, die Änderung oder das Alternativangebot gemäß den vorstehenden Absätzen abzulehnen, muss dies innerhalb von 48 Stunden ( 2 Werktage ) nach Erhalt der Mitteilung über die Änderung oder das Alternativangebot mitteilen.
2B: In diesem Fall hat Curacao Vacation Villa das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Von diesem Recht muss er – unter Androhung des Verfalls – innerhalb von 72 Stunden (3 Werktagen) nach Zugang der Ablehnungsmitteilung des Mieters Gebrauch machen. In diesem Fall hat der Mieter Anspruch auf Erlass oder Rückerstattung des Mietpreises (oder, wenn die Reise bereits teilweise genossen wurde, auf Rückerstattung eines anteiligen Teils davon) innerhalb von 2 Wochen.
3A: Wenn die Ursache der Änderung Curacao Vacation Villa zuzurechnen ist, wird der dem Reisenden entstehende Schaden von Curacao Vacation Villa getragen. Ob dies der Fall ist, bestimmt sich nach Artikel 14.
3B: Ist die Ursache der Änderung dem Mieter zuzurechnen, gehen die daraus resultierenden Schäden zu Lasten des Mieters.
3C: Wenn die Ursache der Änderung weder dem Mieter noch der Curacao Vacation Villa zugeschrieben werden kann, tragen beide Parteien ihren eigenen Schaden.
- Haftung und höhere Gewalt
- Wenn die Unterkunft nicht den beschriebenen Einrichtungen entspricht, ist Curacao Vacation Villa in vollem Umfang zum Ersatz des Schadens verpflichtet, es sei denn, der Mangel bei der Erfüllung ist weder Curacao Vacation Villa noch der Person zuzurechnen, deren Hilfe er bei der Durchführung des Vertrags geleistet hat. Weil:
A: Der Mangel bei der Vertragserfüllung ist dem Mieter zuzurechnen;
B: Der Mangel bei der Ausführung des Mietvertrags war nicht vorhersehbar oder
nicht stornierbar sind und einem Dritten zuzurechnen sind, der nicht an der Erbringung der in der Reise enthaltenen Leistungen beteiligt ist;
C: Der Mangel bei der Ausführung des Vertrags ist auf ein Ereignis zurückzuführen, das Curacao Vacation Villa oder die Person, deren Hilfe es bei der Ausführung des Mietvertrags einsetzt, nicht vorhersehen oder unter Beachtung aller möglichen Sorgfalt beheben konnte;
D: Der Mangel bei der Ausführung des Mietvertrags ist auf höhere Gewalt im Sinne der Absätze 2 und 3 dieses Artikels zurückzuführen.
2: Höhere Gewalt sind außergewöhnliche und unvorhersehbare Umstände, die vom Willen der Person, die sich darauf beruft, unabhängig sind und deren Folgen trotz aller Vorkehrungen nicht abgewendet werden konnten.
3: Beispiele für höhere Gewalt sind: Verkauf der Wohnung durch den Eigentümer, unvorhergesehene Mängel an den Wohnungen, Feuer-/Wasser- oder Einbruchsschäden, Naturkatastrophen, Kriegsgefahr etc.